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Rubicon durchörtert über 4 Meter mit Goldgehalt von 136,5 g/t -- Infill-Bohrprogramm im Phoenix-Goldprojekt liefert weiterhin positive Ergebnisse
Datum: Freitag, dem 26. September 2014
Thema: Gold Infos


(Mynewsdesk) TORONTO, ONTARIO -- (Marketwired) -- 09/25/14 -- Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX)(NYSE MKT: RBY) ("Rubicon" oder das "Unternehmen") veröffentlicht weitere Ergebnisse seines auf 38.000 Meter ausgelegten Infill-Bohrprogramms. Die Resultate bestätigen weiterhin die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der F2-Lagerstätte im Phoenix-Goldprojekt ("Projekt") in Red Lake in der kanadischen Provinz Ontario.

"Die bisherigen Ergebnisse der Infill-Bohrungen bestätigen weiterhin unsere Erwartungen hinsichtlich der Kontinuität der Mineralisierung und des Goldgehalts der F2-Lagerstätte", sagte Michael A. Lalonde, Präsident und CEO von Rubicon. "Wir finden weiterhin potenziell abbauwürdige Abschnitte außerhalb des geplanten Abbaublocks, womit die Mineralressource in den oberen Schichten der Lagerstätte erweitert werden könnte. Wir haben zudem in einer Reihe von Bohrlöchern zwischen den Abschnitten 50125N und 50250N sichtbares Gold mit bedeutendem Goldgehalt gefunden. Dabei handelt es sich um Bereiche, über die bisher nur begrenzt Daten vorlagen. Der Bereich, in dem die hochgradigeren Abschnitte auftreten, befindet sich nur 150 Meter von der bereits vorhandenen Infrastruktur und den Erschließungsarbeiten auf der Ebene auf 244 Metern entfernt. Wir werden die Bohrungen fortsetzen, um weitere Daten erheben zu können und ein besseres Verständnis dieser Zone zu erhalten."

Infill-Bohrprogramm

Von dem auf 38.000 Meter angelegten Infill-Bohrprogramm hat das Unternehmen inzwischen insgesamt 124 Bohrlöcher mit einer Gesamtlänge von 21.983 Metern ("m") erstellt. Damit hat Rubicon seit 2002 in der F2-Lagerstätte Bohrarbeiten mit einer Gesamtlänge von 377.594 Metern durchgeführt. Die Zielsetzung des Infill-Bohrprogramms besteht darin, mittels Bohrungen mit einem Abstand von maximal 25 Metern die Unzenanzahl in der vermuteten Mineralressource im oberen Bereich der Lagerstätte in die Kategorie "angedeutete" Ressource überführen zu können. Die Ergebnisse des Infill-Bohrprogramms (mittels Oberflächen- und Untertagebohrungen) bestätigen weiterhin die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der Kontinuität der Goldmineralisierung und des Goldgehalts in der F2-Lagerstätte. Rubicon findet weiterhin potenziell abbauwürdige Abschnitte in bereits früher in Betracht gezogenen Lücken in der Mineralressource. Daneben hat das Unternehmen sichtbares Gold mit bedeutendem Goldgehalt in einem Bereich durchörtert, der bisher kaum mit Bohrungen erkundet wurde und sich etwa 150 Meter von der Aufschlussstrecke auf der Ebene mit 244 Metern befindet. Zu den hervorzuhebenden Analyseergebnissen mit bedeutendem Goldgehalt (bisher unveröffentlicht) gehören:

Das Unternehmen wird infolge dieser jüngsten Funde weitere Bohrungen durchführen. Weitere wichtige Analysenergebnisse (bisher unveröffentlicht) enthalten:

Tabelle 1 fasst die neuen, bisher unveröffentlichten Testergebnisse des Infill-Bohrprogramms bis zum 23. September 2014 zusammen. Derzeit arbeiten drei Bohranlagen auf der Ebene mit 244 Metern. Die Bohrungen konzentrieren sich auf Bereiche außerhalb des Kerns der Lagerstätte und des Hangenden. Die Abbildungen 1 und 2 zeigen Ihnen Längsabschnitte und eine Draufsicht der jüngsten Bohrarbeiten. Abbildung 3 zeigt Ihnen die Profile der jüngsten Bohrarbeiten. Abbildung 4 zeigt Bilder der Kernproben mit sichtbarem Gold.

Rubicon beabsichtigt, nach dem Abschluss des Infill-Bohrprogramms mit einem Programm für Abgrenzungsbohrungen zu beginnen. Die Abgrenzungsbohrungen werden mit einem engeren Raster mit Abständen von maximal 12,5 m durchgeführt, womit der Grad und die Geometrie der einzelnen Strossen besser bestimmt werden können.

Über Rubicon Minerals Corporation

Rubicon Minerals Corporation ist ein Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Goldlagerstätten im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert hat. Den Tätigkeitsschwerpunkt bildet die verantwortungsvolle und umweltverträgliche Erschließung des Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario). Unter Berücksichtigung der aktuellen Prognosen soll die potenzielle Goldförderung bis Mitte 2015 eingeleitet werden. Für das Goldprojekt Phoenix wurden bereits alle Genehmigungen zur Aufnahme des Förderbetriebs mit 1250 t/Tag erteilt. Darüber hinaus kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake, in dem auch die hochgradige Mine Red Lake von Goldcorps liegt, über 260 Quadratkilometer an Liegenschaften, die sich hervorragend für eine Exploration eignen. Die Aktien von Rubicon sind an der NYSE MKT (RBY) und der Toronto Stock Exchange (RMX) gelistet.

RUBICON MINERALS CORPORATION

Mike Lalonde, President und CEO

Der Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Howard Bird (B.Sc., P.Geo.), Vice President für Exploration, und Mark Ross (B.Sc., P.Geo.), Chief Mine Geologist, für Rubicon durchgelesen und genehmigt. Beide sind qualifizierte Personen gemäß NI 43-101.

Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

Die Untertagebohrungen wurden von Boart Longyear Drilling aus Haileybury (Ontario) durchgeführt und vom Explorationsteam von Rubicon beaufsichtigt. Bei allen Proben handelt es sich um halbe Kerne und die hier erwähnten Analysen wurden von dem unabhängigen Labor SGS Mineral Services in Red Lake (Ontario) durchgeführt, wobei Brandproben mit ICP-OES-Verfahren oder gravimetrische Verfahren bei Werten über 10,0 g/t Au eingesetzt wurden. Sofern nicht anders angegeben, spiegeln die genannten Abschnittslängen nicht unbedingt die wahre Breite wider. Jedoch handelt es sich bei Bohrungen generell um das Durchörtern interpretierter mineralisierter Zonen mit steilem Winkel. Die Qualitätskontrollen von Rubicon umfassen die Beigabe von Blindproben, Proben mit Standardwerten sowie Duplikate, um die Genauigkeit der Laborergebnisse sicherzustellen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemeldung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne von Abschnitt 21E des United States Securities Exchange Act von 1934 und als "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der in den kanadischen Provinzen gültigen Wertpapiergesetze gelten (gemeinsam als "zukunftsgerichtete Aussagen" bezeichnet). Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, wenn auch nicht immer, an der Verwendung von Begriffen wie zum Beispiel "bemüht sich", "erwartet", "glaubt", "plant", "schätzt", "prognostiziert" und "beabsichtigt" zu erkennen, und an Aussagen darüber, dass ein Ereignis oder Ergebnis eintreten oder erzielt werden "kann", "wird", "würde", "sollte", "könnte" oder "dürfte" bzw. an ähnlichen Ausdrücken.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Meinungen und Einschätzungen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie stellen den aktuellen Wissensstand der Geschäftsführung dar und basieren auf Daten und Annahmen, die sie als vernünftig erachtet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen sich diese zukunftsgerichteten Aussagen stützen, gehören u.a., dass die Nachfrage nach Gold und Lagerstätten von unedlen Metallen sich wie prognostiziert entwickelt, dass der Goldpreis auf einer Höhe bleibt, die für das Phoenix-Goldprojekt wirtschaftlich ist, dass die Pläne zum Betrieb und Kapital nicht durch Probleme gestört werden, wie z.B. mechanische Ausfälle, Knappheit von Ersatzteilen und Lieferungen, Arbeitnehmerunruhen, Unterbrechungen bei Transport und Versorgung oder widrige Witterungsbedingungen, dass Rubicon seinen geschätzten Zeitplan für die Entwicklung des Phoenix-Goldprojekts einhält, dass Rubicon weiterhin in der Lage sein wird, ausgebildetes Personal einzustellen und zu halten, dass die Schätzung der Erzlagerstätte, die in der neuen vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung mit Wirksamkeitsdatum vom 25. Juni 2013 ("neue PEA") offengelegt wurde (mit Ausgabedatum 28. Februar 2014), sich realisiert und dass keine wesentlichen unerwarteten Veränderungen bei den Energie- oder Versorgungskosten oder bei den in der neuen PEA veröffentlichten Kapital- und Betriebskostenschätzungen für die Vorproduktionsphase auftreten. Rubicon kann nicht garantieren, dass Geschäftsleute mit einem guten Urteilsvermögen, die über dieselben Informationen verfügen, zu denselben Schlussfolgerungen kommen.

Die Erschließung neuer Lagerstätten erfordert erhebliche Investitionen und einen großen Zeitaufwand. Änderungen bei den Kosten oder Bauplänen können dazu führen, dass deutlich mehr Zeit und Kapital als geplant für den Bau und die Fertigstellung eines Bergbauprojekts notwendig sind. In Bezug auf das Goldprojekt Phoenix können zusätzliche Investitionen erforderlich werden.

Die neue PEA ist vorläufiger Natur, da sie Angaben zu vermuteten Mineralressourcen enthält, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es besteht keine Sicherheit, dass die neue PEA realisiert wird. Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, besitzen keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Die Schätzung von Mineralressourcen kann durch Umwelteinflüsse, Genehmigungsverfahren, Gesetze, Ansprüche, Besteuerung, sozio-politische Einflüsse, Marktbedingungen oder andere Aspekte wesentlich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in der neuen PEA angeführten vermuteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese vermuteten Ressourcen als angedeutete oder gemessene Ressourcen zu definieren.

Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem auch Aussagen zu potenziellen Produktionsmengen und potenziellen Erzgehalten von Mineralisierungen in bestimmten Bereichen der Lagerstätte F2 des Phoenix-Goldprojekts.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und sonstige Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von allen künftigen Ergebnissen, Leistungen und Erfolgen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder implizit ausgedrückt werden. Zu diesen Faktoren gehören u.a.: zukünftige Preise für Gold und andere Metalle, mögliche Abweichungen in der Mineralisierung, dem Erzgehalt oder den Abbauwerten, die tatsächlichen Ergebnisse der derzeitigen Abbautätigkeiten, die tatsächlichen Ergebnisse der Aufarbeitungstätigkeiten, Schlussfolgerungen aus zukünftigen wirtschaftlichen Bewertungen, Änderungen bei Projektparametern bei fortschreitender Planverfeinerung, dass Geräte oder Prozesse nicht wie vorhergesehen funktionieren, Unfälle, Arbeitnehmerauseinandersetzungen und andere Risiken der Montanindustrie, Verspätungen und andere Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb gemeinsamer Unternehmen, Timing und Erteilung behördlicher Betriebsgenehmigungen, die Fähigkeit Rubicons und anderer maßgeblicher Beteiligter, behördliche Auflagen zu erfüllen, die Verfügbarkeit von Finanzierung für die vorgesehenen Transaktionen und Programme zu angemessenen Konditionen, die Fähigkeit externer Dienstleister, Dienste zu angemessenen Konditionen und zeitgerecht zu erbringen, und Verzögerungen beim Abschluss der Erschließungs- oder Bautätigkeit. Zu den weiteren Faktoren, infolge derer die tatsächlichen Ergebnisse abweichen können, zählen u.a. Marktpreise, Explorationsergebnisse, die Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungsmöglichkeiten zu annehmbaren Bedingungen, die Verweigerung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Kosten, die bei einer eventuell notwendigen Sanierung anfallen können, die Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.

Beachten Sie bitte, dass bestimmte, in dieser Pressemitteilung angegebene Informationen ihrer Natur nach vorläufig sind. Es gibt keine Gewissheit, dass eine potenzielle Grube realisiert wird. Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer Machbarkeitsstudie beruht, birgt zusätzliche potenzielle Risiken, wie z.B. die Einbindung von abgeleiteten Ressourcen, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Unter Umständen erfordern die Auslegung der Grube und die bergbaulichen Pläne, Metallurgie-Flussdiagramme und Konstruktionen der Verarbeitungsanlagen zusätzliche Detailarbeiten, damit zufriedenstellende Betriebsbedingungen gewährleistet werden.

Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf das Datum dieser Pressemitteilung. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist Rubicon nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren ? weder infolge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen noch aus anderen Gründen. Es besteht keine Gewissheit, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen vorausgesetzten abweichen können. Die Leser werden folglich dazu aufgefordert, zukunftsgerichtete Aussagen mit Vorsicht zu behandeln.

Warnhinweis an US-amerikanische Leser hinsichtlich Schätzungen von angedeuteten und vermuteten Ressourcen

Diese Pressemitteilung verwendet die Begriffe "angedeutete Mineralressourcen" und "vermutete Ressourcen". Das Unternehmen weist Investoren aus den USA darauf hin, dass diese Begriffe von den Canadian Securities Administrators anerkannt und verlangt werden, jedoch nicht von der SEC anerkannt sind. "Vermutete Ressourcen" sind hinsichtlich ihrer Existenz sowie der wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für ihre Erschließung mit großer Unsicherheit behaftet. Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass alle oder ein Teil der "vermuteten" oder "angedeuteten Mineralressourcen" in eine höhere Kategorie eingestuft werden können.

Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von "abgeleiteten Mineralressourcen" außer in wenigen Fällen, z.B. unter bestimmten Umständen in einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung, nicht die Grundlage von Machbarkeits-, vorläufigen Machbarkeitsstudien oder anderen wirtschaftlichen Studien bilden. Die SEC erlaubt es Emittenten normalerweise jedoch nur über Mineralisierungen zu berichten, die keine "Reserven" darstellen, da Tonnagen und Erzgehalte ohne Bezug auf Maßeinheiten angegeben werden. Nach den US-Standards kann eine Mineralisierung nicht als "Reserve" eingestuft werden, wenn nicht festgestellt wurde, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Reservenschätzung wirtschaftlich und rechtmäßig produziert oder abgebaut werden könnte. Investoren aus den USA werden darauf hingewiesen, dass nicht vorausgesetzt werden kann, dass mögliche oder vermutete Ressourcen teilweise oder vollständig vorhanden sind und die wirtschaftlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für deren Abbau vorliegen werden. Die Informationen bezüglich Beschreibungen der Mineralisierungen und Ressourcen in diesem Dokument sind nicht unbedingt mit den Informationen vergleichbar, die US-Unternehmen gemäß den Berichts- und Offenlegungsanforderungen der SEC veröffentlichen.

Mineralressourcen

Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, besitzen keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Die Schätzung von Mineralressourcen kann durch Umwelteinflüsse, Genehmigungsverfahren, Gesetze, Ansprüche, Besteuerung, sozio-politische Einflüsse, Marktbedingungen oder andere Aspekte wesentlich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in dieser Schätzung angeführten abgeleiteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Ressourcen einzuordnen. Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass die weitere Exploration die Hochstufung der Ressourcen in die Kategorie "Angezeigt" oder "Gemessen" ermöglichen wird. Die Angaben zu den Mineralressourcen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den CIM-Standards.

Tabelle 1: Analyseergebnisse der Infill-Bohrungen auf den Ebenen mit 244 und 305 Metern

Enthält Abschnitte mit mehr als 5,0 g/t Au über 1,0 Meter Breite, kein Assay-Schnitt

Um die Daten und Abbildungen zu dieser Pressemitteilung anzuzeigen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

http://media3.marketwire.com/docs/Rubicon-09252014-figures.pdf

Die Toronto Stock Exchange hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Kontaktinformation:
Rubicon Minerals Corporation
Allan Candelario
Leiter für Investorbeziehungen
1.866.365.4706
ir@rubiconminerals.com
www.rubiconminerals.com

=== Rubicon durchörtert über 4 Meter mit Goldgehalt von 136,5 g/t -- Infill-Bohrprogramm im Phoenix-Goldprojekt liefert weiterhin positive Ergebnisse (Bild) ===

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(Mynewsdesk) TORONTO, ONTARIO -- (Marketwired) -- 09/25/14 -- Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX)(NYSE MKT: RBY) ("Rubicon" oder das "Unternehmen") veröffentlicht weitere Ergebnisse seines auf 38.000 Meter ausgelegten Infill-Bohrprogramms. Die Resultate bestätigen weiterhin die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der F2-Lagerstätte im Phoenix-Goldprojekt ("Projekt") in Red Lake in der kanadischen Provinz Ontario.

"Die bisherigen Ergebnisse der Infill-Bohrungen bestätigen weiterhin unsere Erwartungen hinsichtlich der Kontinuität der Mineralisierung und des Goldgehalts der F2-Lagerstätte", sagte Michael A. Lalonde, Präsident und CEO von Rubicon. "Wir finden weiterhin potenziell abbauwürdige Abschnitte außerhalb des geplanten Abbaublocks, womit die Mineralressource in den oberen Schichten der Lagerstätte erweitert werden könnte. Wir haben zudem in einer Reihe von Bohrlöchern zwischen den Abschnitten 50125N und 50250N sichtbares Gold mit bedeutendem Goldgehalt gefunden. Dabei handelt es sich um Bereiche, über die bisher nur begrenzt Daten vorlagen. Der Bereich, in dem die hochgradigeren Abschnitte auftreten, befindet sich nur 150 Meter von der bereits vorhandenen Infrastruktur und den Erschließungsarbeiten auf der Ebene auf 244 Metern entfernt. Wir werden die Bohrungen fortsetzen, um weitere Daten erheben zu können und ein besseres Verständnis dieser Zone zu erhalten."

Infill-Bohrprogramm

Von dem auf 38.000 Meter angelegten Infill-Bohrprogramm hat das Unternehmen inzwischen insgesamt 124 Bohrlöcher mit einer Gesamtlänge von 21.983 Metern ("m") erstellt. Damit hat Rubicon seit 2002 in der F2-Lagerstätte Bohrarbeiten mit einer Gesamtlänge von 377.594 Metern durchgeführt. Die Zielsetzung des Infill-Bohrprogramms besteht darin, mittels Bohrungen mit einem Abstand von maximal 25 Metern die Unzenanzahl in der vermuteten Mineralressource im oberen Bereich der Lagerstätte in die Kategorie "angedeutete" Ressource überführen zu können. Die Ergebnisse des Infill-Bohrprogramms (mittels Oberflächen- und Untertagebohrungen) bestätigen weiterhin die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich der Kontinuität der Goldmineralisierung und des Goldgehalts in der F2-Lagerstätte. Rubicon findet weiterhin potenziell abbauwürdige Abschnitte in bereits früher in Betracht gezogenen Lücken in der Mineralressource. Daneben hat das Unternehmen sichtbares Gold mit bedeutendem Goldgehalt in einem Bereich durchörtert, der bisher kaum mit Bohrungen erkundet wurde und sich etwa 150 Meter von der Aufschlussstrecke auf der Ebene mit 244 Metern befindet. Zu den hervorzuhebenden Analyseergebnissen mit bedeutendem Goldgehalt (bisher unveröffentlicht) gehören:

Das Unternehmen wird infolge dieser jüngsten Funde weitere Bohrungen durchführen. Weitere wichtige Analysenergebnisse (bisher unveröffentlicht) enthalten:

Tabelle 1 fasst die neuen, bisher unveröffentlichten Testergebnisse des Infill-Bohrprogramms bis zum 23. September 2014 zusammen. Derzeit arbeiten drei Bohranlagen auf der Ebene mit 244 Metern. Die Bohrungen konzentrieren sich auf Bereiche außerhalb des Kerns der Lagerstätte und des Hangenden. Die Abbildungen 1 und 2 zeigen Ihnen Längsabschnitte und eine Draufsicht der jüngsten Bohrarbeiten. Abbildung 3 zeigt Ihnen die Profile der jüngsten Bohrarbeiten. Abbildung 4 zeigt Bilder der Kernproben mit sichtbarem Gold.

Rubicon beabsichtigt, nach dem Abschluss des Infill-Bohrprogramms mit einem Programm für Abgrenzungsbohrungen zu beginnen. Die Abgrenzungsbohrungen werden mit einem engeren Raster mit Abständen von maximal 12,5 m durchgeführt, womit der Grad und die Geometrie der einzelnen Strossen besser bestimmt werden können.

Über Rubicon Minerals Corporation

Rubicon Minerals Corporation ist ein Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Goldlagerstätten im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert hat. Den Tätigkeitsschwerpunkt bildet die verantwortungsvolle und umweltverträgliche Erschließung des Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario). Unter Berücksichtigung der aktuellen Prognosen soll die potenzielle Goldförderung bis Mitte 2015 eingeleitet werden. Für das Goldprojekt Phoenix wurden bereits alle Genehmigungen zur Aufnahme des Förderbetriebs mit 1250 t/Tag erteilt. Darüber hinaus kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake, in dem auch die hochgradige Mine Red Lake von Goldcorps liegt, über 260 Quadratkilometer an Liegenschaften, die sich hervorragend für eine Exploration eignen. Die Aktien von Rubicon sind an der NYSE MKT (RBY) und der Toronto Stock Exchange (RMX) gelistet.

RUBICON MINERALS CORPORATION

Mike Lalonde, President und CEO

Der Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Howard Bird (B.Sc., P.Geo.), Vice President für Exploration, und Mark Ross (B.Sc., P.Geo.), Chief Mine Geologist, für Rubicon durchgelesen und genehmigt. Beide sind qualifizierte Personen gemäß NI 43-101.

Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

Die Untertagebohrungen wurden von Boart Longyear Drilling aus Haileybury (Ontario) durchgeführt und vom Explorationsteam von Rubicon beaufsichtigt. Bei allen Proben handelt es sich um halbe Kerne und die hier erwähnten Analysen wurden von dem unabhängigen Labor SGS Mineral Services in Red Lake (Ontario) durchgeführt, wobei Brandproben mit ICP-OES-Verfahren oder gravimetrische Verfahren bei Werten über 10,0 g/t Au eingesetzt wurden. Sofern nicht anders angegeben, spiegeln die genannten Abschnittslängen nicht unbedingt die wahre Breite wider. Jedoch handelt es sich bei Bohrungen generell um das Durchörtern interpretierter mineralisierter Zonen mit steilem Winkel. Die Qualitätskontrollen von Rubicon umfassen die Beigabe von Blindproben, Proben mit Standardwerten sowie Duplikate, um die Genauigkeit der Laborergebnisse sicherzustellen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemeldung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne von Abschnitt 21E des United States Securities Exchange Act von 1934 und als "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der in den kanadischen Provinzen gültigen Wertpapiergesetze gelten (gemeinsam als "zukunftsgerichtete Aussagen" bezeichnet). Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, wenn auch nicht immer, an der Verwendung von Begriffen wie zum Beispiel "bemüht sich", "erwartet", "glaubt", "plant", "schätzt", "prognostiziert" und "beabsichtigt" zu erkennen, und an Aussagen darüber, dass ein Ereignis oder Ergebnis eintreten oder erzielt werden "kann", "wird", "würde", "sollte", "könnte" oder "dürfte" bzw. an ähnlichen Ausdrücken.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Meinungen und Einschätzungen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie stellen den aktuellen Wissensstand der Geschäftsführung dar und basieren auf Daten und Annahmen, die sie als vernünftig erachtet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen sich diese zukunftsgerichteten Aussagen stützen, gehören u.a., dass die Nachfrage nach Gold und Lagerstätten von unedlen Metallen sich wie prognostiziert entwickelt, dass der Goldpreis auf einer Höhe bleibt, die für das Phoenix-Goldprojekt wirtschaftlich ist, dass die Pläne zum Betrieb und Kapital nicht durch Probleme gestört werden, wie z.B. mechanische Ausfälle, Knappheit von Ersatzteilen und Lieferungen, Arbeitnehmerunruhen, Unterbrechungen bei Transport und Versorgung oder widrige Witterungsbedingungen, dass Rubicon seinen geschätzten Zeitplan für die Entwicklung des Phoenix-Goldprojekts einhält, dass Rubicon weiterhin in der Lage sein wird, ausgebildetes Personal einzustellen und zu halten, dass die Schätzung der Erzlagerstätte, die in der neuen vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung mit Wirksamkeitsdatum vom 25. Juni 2013 ("neue PEA") offengelegt wurde (mit Ausgabedatum 28. Februar 2014), sich realisiert und dass keine wesentlichen unerwarteten Veränderungen bei den Energie- oder Versorgungskosten oder bei den in der neuen PEA veröffentlichten Kapital- und Betriebskostenschätzungen für die Vorproduktionsphase auftreten. Rubicon kann nicht garantieren, dass Geschäftsleute mit einem guten Urteilsvermögen, die über dieselben Informationen verfügen, zu denselben Schlussfolgerungen kommen.

Die Erschließung neuer Lagerstätten erfordert erhebliche Investitionen und einen großen Zeitaufwand. Änderungen bei den Kosten oder Bauplänen können dazu führen, dass deutlich mehr Zeit und Kapital als geplant für den Bau und die Fertigstellung eines Bergbauprojekts notwendig sind. In Bezug auf das Goldprojekt Phoenix können zusätzliche Investitionen erforderlich werden.

Die neue PEA ist vorläufiger Natur, da sie Angaben zu vermuteten Mineralressourcen enthält, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es besteht keine Sicherheit, dass die neue PEA realisiert wird. Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, besitzen keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Die Schätzung von Mineralressourcen kann durch Umwelteinflüsse, Genehmigungsverfahren, Gesetze, Ansprüche, Besteuerung, sozio-politische Einflüsse, Marktbedingungen oder andere Aspekte wesentlich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in der neuen PEA angeführten vermuteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese vermuteten Ressourcen als angedeutete oder gemessene Ressourcen zu definieren.

Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem auch Aussagen zu potenziellen Produktionsmengen und potenziellen Erzgehalten von Mineralisierungen in bestimmten Bereichen der Lagerstätte F2 des Phoenix-Goldprojekts.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und sonstige Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von allen künftigen Ergebnissen, Leistungen und Erfolgen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder implizit ausgedrückt werden. Zu diesen Faktoren gehören u.a.: zukünftige Preise für Gold und andere Metalle, mögliche Abweichungen in der Mineralisierung, dem Erzgehalt oder den Abbauwerten, die tatsächlichen Ergebnisse der derzeitigen Abbautätigkeiten, die tatsächlichen Ergebnisse der Aufarbeitungstätigkeiten, Schlussfolgerungen aus zukünftigen wirtschaftlichen Bewertungen, Änderungen bei Projektparametern bei fortschreitender Planverfeinerung, dass Geräte oder Prozesse nicht wie vorhergesehen funktionieren, Unfälle, Arbeitnehmerauseinandersetzungen und andere Risiken der Montanindustrie, Verspätungen und andere Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb gemeinsamer Unternehmen, Timing und Erteilung behördlicher Betriebsgenehmigungen, die Fähigkeit Rubicons und anderer maßgeblicher Beteiligter, behördliche Auflagen zu erfüllen, die Verfügbarkeit von Finanzierung für die vorgesehenen Transaktionen und Programme zu angemessenen Konditionen, die Fähigkeit externer Dienstleister, Dienste zu angemessenen Konditionen und zeitgerecht zu erbringen, und Verzögerungen beim Abschluss der Erschließungs- oder Bautätigkeit. Zu den weiteren Faktoren, infolge derer die tatsächlichen Ergebnisse abweichen können, zählen u.a. Marktpreise, Explorationsergebnisse, die Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungsmöglichkeiten zu annehmbaren Bedingungen, die Verweigerung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Kosten, die bei einer eventuell notwendigen Sanierung anfallen können, die Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.

Beachten Sie bitte, dass bestimmte, in dieser Pressemitteilung angegebene Informationen ihrer Natur nach vorläufig sind. Es gibt keine Gewissheit, dass eine potenzielle Grube realisiert wird. Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer Machbarkeitsstudie beruht, birgt zusätzliche potenzielle Risiken, wie z.B. die Einbindung von abgeleiteten Ressourcen, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Unter Umständen erfordern die Auslegung der Grube und die bergbaulichen Pläne, Metallurgie-Flussdiagramme und Konstruktionen der Verarbeitungsanlagen zusätzliche Detailarbeiten, damit zufriedenstellende Betriebsbedingungen gewährleistet werden.

Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf das Datum dieser Pressemitteilung. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist Rubicon nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren ? weder infolge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen noch aus anderen Gründen. Es besteht keine Gewissheit, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen vorausgesetzten abweichen können. Die Leser werden folglich dazu aufgefordert, zukunftsgerichtete Aussagen mit Vorsicht zu behandeln.

Warnhinweis an US-amerikanische Leser hinsichtlich Schätzungen von angedeuteten und vermuteten Ressourcen

Diese Pressemitteilung verwendet die Begriffe "angedeutete Mineralressourcen" und "vermutete Ressourcen". Das Unternehmen weist Investoren aus den USA darauf hin, dass diese Begriffe von den Canadian Securities Administrators anerkannt und verlangt werden, jedoch nicht von der SEC anerkannt sind. "Vermutete Ressourcen" sind hinsichtlich ihrer Existenz sowie der wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für ihre Erschließung mit großer Unsicherheit behaftet. Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass alle oder ein Teil der "vermuteten" oder "angedeuteten Mineralressourcen" in eine höhere Kategorie eingestuft werden können.

Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von "abgeleiteten Mineralressourcen" außer in wenigen Fällen, z.B. unter bestimmten Umständen in einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung, nicht die Grundlage von Machbarkeits-, vorläufigen Machbarkeitsstudien oder anderen wirtschaftlichen Studien bilden. Die SEC erlaubt es Emittenten normalerweise jedoch nur über Mineralisierungen zu berichten, die keine "Reserven" darstellen, da Tonnagen und Erzgehalte ohne Bezug auf Maßeinheiten angegeben werden. Nach den US-Standards kann eine Mineralisierung nicht als "Reserve" eingestuft werden, wenn nicht festgestellt wurde, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Reservenschätzung wirtschaftlich und rechtmäßig produziert oder abgebaut werden könnte. Investoren aus den USA werden darauf hingewiesen, dass nicht vorausgesetzt werden kann, dass mögliche oder vermutete Ressourcen teilweise oder vollständig vorhanden sind und die wirtschaftlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für deren Abbau vorliegen werden. Die Informationen bezüglich Beschreibungen der Mineralisierungen und Ressourcen in diesem Dokument sind nicht unbedingt mit den Informationen vergleichbar, die US-Unternehmen gemäß den Berichts- und Offenlegungsanforderungen der SEC veröffentlichen.

Mineralressourcen

Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, besitzen keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Die Schätzung von Mineralressourcen kann durch Umwelteinflüsse, Genehmigungsverfahren, Gesetze, Ansprüche, Besteuerung, sozio-politische Einflüsse, Marktbedingungen oder andere Aspekte wesentlich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in dieser Schätzung angeführten abgeleiteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Ressourcen einzuordnen. Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass die weitere Exploration die Hochstufung der Ressourcen in die Kategorie "Angezeigt" oder "Gemessen" ermöglichen wird. Die Angaben zu den Mineralressourcen in dieser Pressemitteilung beruhen auf den CIM-Standards.

Tabelle 1: Analyseergebnisse der Infill-Bohrungen auf den Ebenen mit 244 und 305 Metern

Enthält Abschnitte mit mehr als 5,0 g/t Au über 1,0 Meter Breite, kein Assay-Schnitt

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